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Worauf müssen Eigentümer achten, wenn sie ihr Haus oder Wohnungen im Haus vermieten?

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, diese aber für längere Zeit nicht selbst beziehen kann, hat die Möglichkeit, auch als Privatperson, diese zu vermieten. Es ist eine gute Methode, um zusätzlich etwas Geld einzunehmen. Doch es lauern auch viele Fallen auf diesem Weg.

Diese Pflichten haben Eigentümer gegenüber Mietern und Nachbarn

Ist der Hausbau abgeschlossen und das Haus in wohnbereitem Zustand, dann kann der Eigentümer das Haus oder einzelne Wohnungen vermieten. Damit geht er die gleichen Pflichten ein, wie ein regulärer Vermieter.
Zu den wichtigsten Pflichten gehören dann:

1. Der Vermieter hat dem Mieter das Haus/ Wohnung in bezugsfertigem Zustand zu übergeben.
2. Alle Einrichtungen (Kühlschränke, Toiletten, Duschen... ) müssen funktionieren und dem Mieter auch zugänglich sein
3. Gibt es Räume, die der Mieter nicht betreten darf, sind diese abzuschließen und kenntlich zu machen
4. Das Haus/ Wohnung muss ohne Mängel sein. Strom und Wasser müssen fließen.
5. Darüber hinaus ist der Vermieter verpflichtet, Nachbarn mitzuteilen, wenn andere Personen vorübergehend in seinem Haus leben. Er braucht nicht deren Einverständnis dazu, aber die Informationen müssen mündlich oder schriftlich weitergereicht werden.

Wichtige Versicherungen für Eigentümer die ihr Haus nicht nur für sich selbst nutzen

Wer anderen sein Heim und Herd überlässt, der braucht eine ausreichende Absicherung. Selbst wenn die Personen, die zur Miete unterkommen Bekannte oder Freunde sind, ist es ratsam, einen vorübergehenden Mietvertrag aufzusetzen und darin alle Regeln beider Seiten festzulegen.

Auch sollten vorübergehend zusätzliche Versicherungen angenommen werden. Die gewöhnliche Hausratversicherung übernimmt Personenschaden oder Sachschaden nicht, wenn der Eigentümer das Haus längere Zeit verlässt.

Daher ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sehr wichtig. Sonst muss der Eigentümer alle eventuellen Schäden aus eigener Hand bezahlen, wenn dies nicht im Vertrag anders festgehalten wird. Versicherungen lohnen sich für alle Vermietungen, die länger als 1 Woche andauern.

Unter vdd-hausundgrundbesitzerhaftpflicht.de finden sie weiterführende Informationen zum Thema.